Teilnahmebedingungen Skifreizeit

Stand: 08.08.2026

Die Skifreizeit ist eine vereinsinterne, nicht-kommerzielle Veranstaltung der TGH, die ausschließlich Mitgliedern und deren unmittelbaren Begleitpersonen offensteht und ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt wird (§ 651a Abs. 5 Nr. 1 BGB).


Leistungen des Veranstalters

Die Turngemeinde Höchst 1847 e.V. (nachfolgend „TGH“ oder „Veranstalter“) stellt im Rahmen der Skifreizeit folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Unterkunft: Die TGH organisiert eine gemeinschaftliche Unterkunft. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Unterbringungsart (z. B. Einzel- oder Doppelzimmer). Die Zimmereinteilung erfolgt nach organisatorischen Gesichtspunkten durch die Freizeitleitung.
  • Verpflegung: Die Unterkünfte sind grundsätzlich Selbstversorgerhäuser. Die TGH stellt die Lebensmittel für Frühstück und Abendessen im Rahmen des Freizeitbeitrags zur Verfügung; die Zubereitung dieser Mahlzeiten erfolgt jedoch gemeinschaftlich durch die Teilnehmer:innen selbst (siehe Abschnitt „Verhaltensregeln und Erwartungen an die Teilnehmer:innen“). Es handelt sich daher nicht um Halbpension im Sinne einer durch Dritte erbrachten Verpflegungsleistung.

Ausdrücklich nicht im Freizeitbeitrag enthalten sind:

  • An- und Abreise (erfolgt individuell und auf eigene Kosten und Verantwortung der Teilnehmer:innen)
  • Skipässe (sind eigenständig vor Ort zu erwerben)
  • Skikurse und Skischule (sind eigenständig zu buchen und zu bezahlen)
  • Sonstige persönliche Ausgaben

Beitrag und Zahlungsbedingungen

Der Freizeitbeitrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen (Gläubiger-ID: DE41TGH00000186538). Mit der Anmeldung erteilt die Teilnehmer:in ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Die TGH kündigt den Lastschrifteinzug mindestens 7 Tage vor dem Einzugsdatum an (Vorabankündigung / Pre-Notification).

Der Freizeitbeitrag ist in einer Zahlung bis spätestens 30. November des Anmeldejahres fällig. Der genaue Einzugstermin wird in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.

Unterschiedliche Beitragshöhe für Mitglieder und Nichtmitglieder:

  • TGH-Mitglieder sind über die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen (LSBH) versichert. Für sie gilt der reguläre Mitgliedsbeitrag.
  • Nichtmitglieder zahlen einen geringfügig erhöhten Freizeitbeitrag. Da Nichtmitglieder nicht über die Sportversicherung des LSBH abgesichert sind, schließt die TGH für sie über die ARAG Reiseversicherung für Vereine eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Dauer der Freizeit ab. Der Aufschlag deckt die hierfür anfallenden Kosten.

Diese Versicherung umfasst keine Auslandsreisekrankenversicherung und keine Reisegepäckversicherung; insbesondere die im Abschnitt „Auslandsreisekrankenversicherung“ geregelte Pflicht besteht für alle Teilnehmer:innen unverändert fort.


Pflicht zur Auslandsreisekrankenversicherung

Alle Teilnehmer:innen – unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft – sind verpflichtet, vor Antritt der Freizeit eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Ein Nachweis kann von der Freizeitleitung verlangt werden. Ohne gültige Versicherung ist eine Teilnahme an der Freizeit nicht möglich.


Rücktritt durch die Teilnehmer:in

Die Teilnehmer:in kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) gegenüber der TGH erklärt werden. Eine per E-Mail erklärte Kündigung gilt als zugegangen, sobald die TGH den Eingang per Antwort-E-Mail bestätigt hat. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei der TGH.

Vom eingezahlten Freizeitbeitrag werden folgende Anteile erstattet:

  • Bei Stornierung bis 1 Tag vor Beginn werden 30% vom bezahlten Preis erstattet.
  • Bei Stornierung bis 1 Monat vor Beginn werden 50% vom bezahlten Preis erstattet.
  • Bei Stornierung bis 2 Monate vor Beginn werden 100% vom bezahlten Preis erstattet.

Der Teilnehmer:in bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der TGH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die einbehaltene Stornogebühr entsprechend.

Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung.


Rücktritt durch den Veranstalter

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die TGH berechtigt, die Freizeit bis zu zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der jeweiligen Ausschreibung zur Freizeit bekannt gegeben. Der bereits eingezahlte Freizeitbeitrag wird in voller Höhe erstattet. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche wegen der Absage sind ausgeschlossen, soweit die TGH die Absage nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.


Haftung

Die TGH haftet für eine gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Freizeit. Für Leistungen, die nicht unmittelbar von der TGH erbracht werden – insbesondere für Skipässe, Skischule, An- und Abreise sowie sonstige eigenständig gebuchte Leistungen – übernimmt die TGH keine Haftung, auch wenn die Freizeitleitung an solchen Leistungen teilnimmt.

Die Freizeitleitung haftet nicht für:

  • abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände der Teilnehmer:innen,
  • Schäden, die durch eigenständige Unternehmungen der Teilnehmer:innen entstehen, die nicht von der Freizeitleitung organisiert oder angesetzt sind.

Minderjährige Teilnehmer:innen dürfen ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Elternteil oder Großelternteil) an der Freizeit teilnehmen. Die Anmeldung eines Minderjährigen ohne gleichzeitige Anmeldung einer begleitenden erziehungsberechtigten Person ist nicht möglich.

Die Aufsichtspflicht über den minderjährigen Teilnehmenden liegt ausschließlich bei der begleitenden erziehungsberechtigten Person. Die TGH und ihre Freizeitleitung übernehmen keinerlei Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Teilnehmer:innen. Die erziehungsberechtigte Begleitperson ist verpflichtet, die Freizeitleitung vor Beginn der Freizeit über alle relevanten gesundheitlichen, medikamentösen oder sonstigen Umstände zu informieren, die für den Aufenthalt des Kindes von Bedeutung sind.

Haftungsbegrenzung

Bei leicht fahrlässig verursachten reinen Sachschäden ist die Haftung der TGH der Höhe nach auf den dreifachen Teilnehmerbeitrag beschränkt.

Diese Begrenzung gilt nicht für:

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der TGH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).

Soweit die Haftung der TGH für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden beschränkt ist und ein Dritter (z. B. Unterkunft, Skiliftbetreiber, Skischule) an der Schadensentstehung mitgewirkt hat, tritt die TGH der Teilnehmer:in etwaige Ansprüche gegen diesen Dritten ab.


Verhaltensregeln und Erwartungen an die Teilnehmer:innen

Alle Teilnehmer:innen verpflichten sich, die Anweisungen der Freizeitleitung während der gesamten Dauer der Freizeit zu befolgen und zu einem respektvollen Miteinander beizutragen.

Bei Zuwiderhandlungen wird die betreffende Person zunächst ermahnt. Bleibt die Ermahnung ohne Wirkung, kann die Freizeitleitung den Ausschluss von der weiteren Teilnahme aussprechen. Da Minderjährige stets in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen, liegt die weitere Betreuung des Kindes nach einem Ausschluss unmittelbar bei der anwesenden Begleitperson. Die der TGH bis zum Ausschluss nachweislich entstandenen Kosten (z. B. anteilige Unterkunfts- und Verpflegungskosten) werden einbehalten; ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet.

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich außerdem zur aktiven Mithilfe beim gemeinschaftlichen Zusammenleben im Verlauf der Freizeit (z. B. beim Kochen, beim Aufräumen und Putzen, Ordnung in den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten).


Bildrechte

Die Verwendung von Fotos und Videos, die während der Freizeit entstehen, für die Öffentlichkeitsarbeit der TGH (Printmedien, Website, Social Media) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer freiwilligen, aktiven Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung wird separat im Anmeldeformular eingeholt und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden (Widerruf per E-Mail an info@tg-hoechst.de). Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.

Bei minderjährigen Teilnehmer:innen ist die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten zu erteilen.

Teilnehmer:innen dürfen Fotos, auf denen andere Personen abgebildet sind, nur dann in sozialen Netzwerken oder im Internet veröffentlichen, wenn alle abgebildeten Personen (bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte) zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.


Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Veranstalter

Turngemeinde Höchst 1847 e.V., Hospitalstraße 34, 65929 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 312514
E-Mail: info@tg-hoechst.de
Web: www.tg-hoechst.de

Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Registernummer: VR 7383
SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID: DE41TGH00000186538